Wir bitten um Unterstützung der Petition, die wir bei der Europäischen Kommission wegen Nichtausübung des EU-Rechts durch Deutschland eingereicht haben

   Mitteilung des Patria Nostra Vereins: Wir bitten um Unterstützung der Petition, die wir bei der Europäischen Kommission wegen Nichtausübung des EU-Rechts durch Deutschland eingereicht haben. Unterstützen Sie die Polnische Vereinigung der Ehemaligen Häftlinge der Politischen Gefängnisse und Konzentrationslager Hitlers und reichen Sie eine Beschwerde an die Europäische Kommission wegen der Vorgehensweise des deutschen Staates ein. Deutschland hat es nämlich verweigert, das Urteil des polnischen Gerichts zu vollstrecken, wonach der deutsche öffentliche Fernsehsender ZDF dazu verurteilt wurde, eine Entschuldigung an Herrn Karol Tendera, den ehemaligen Auschwitz-Häftling, für die Verwendung der Bezeichnung „polnische Vernichtungslager“ in Bezug auf die deutschen Konzentrationslager Auschwitz und Majdanek zu veröffentlichen. Petition an die EU-Kommission in der Sache Herrn Karol Tendera. Der Patria Nostra Verein hat im Dezember 2019 eine Petition an die Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová eingereicht und Sie gebeten, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verweigerung der Anerkennung durch den Bundesgerichtshof der Vollstreckbarkeit des polnischen Urteils, in dem die Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Herrn Karol Tendera durch den deutschen Fernsehsender festgestellt wurde, zu ergreifen. Petition an Věra Jourová Die EU-Kommission gibt Deutschland freie Hand bei Auslegung des Europarechts. In ihrer Antwort hat die Kabinettschefin Salla Saastamoinen im Namen der Vizepräsidentin der EU-Kommission, die sich für Werte, […]

Mitteilung der Vereinigung Patria Nostra. Das polnische Gericht fragt den EuGH: – Ob die „polnischen Lager“ nicht an deutsche Richter abgegeben werden sollten?

  27. April 2020 Mitteilung der Vereinigung Patria Nostra. Das polnische Gericht fragt den EuGH: – Ob die „polnischen Lager“ nicht an deutsche Richter abgegeben werden sollten? Welches Gericht – ob, wie bisher, das polnische oder eher das deutsche Gericht – ist berechtigt, die Rechtssache der so genannten „polnischen Vernichtungslager“ zu prüfen? Eine solche Vorlagefrage hat das Warschauer Berufungsgericht dem Europäischen Gerichtshof gestellt. Das heißt, dass den Bevollmächtigten des deutschen Verlegers zum ersten Mal in der Geschichte gelungen ist, das polnische Gericht dazu zu bewegen, einen Versuch aufzunehmen, die gefestigte Rechtsprechungslinie in dieser Frage zu brechen. Das sind die polnischen Gerichte, die in den Rechtsachen der „polnischen Lager” in Anlehnung an das polnische Recht entscheiden. So haben die Berufungsgerichte in Warschau (2016 und 2019), Białystok (2015) und Kraków (2016) trotz der Auffassung der Bevollmächtigten der deutschen Verleger einstimmig entschieden. Seltsamerweise wurde diese Einrede auch von deutschen Gerichten in Mainz und Koblenz und sogar vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe in der Sache von Karol Tendera gegen ZDF ignoriert. Das stimmt, dass der Bundesgerichtshof die Vollstreckung des Urteils des Berufungsgerichts in Kraków verweigert hat, mit dem der ZDF-Fernsehsender verpflichtet wurde, sich bei Karol Tendera – dem ehemaligen Häftling des Vernichtungslagers Auschwitz -zu entschuldigen. […]

Mitteilung des Patria Nostra Vereins bezüglich des Auftritts der Abgeordneten Iwona Arent während der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 28.01.2020

Mitteilung des Patria Nostra Vereins bezüglich des Auftritts der Abgeordneten Iwona Arent während der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 28.01.2020. Abgeordnete Iwona Arent hat an der Debatte über die demokratischen Institutionen in Polen teilgenommen. Diese Debatte fand am 28. Januar 2020 in dem Europäischen Parlament statt. Frau Abgeordnete kommentierte die restriktive Behandlung Polens in der EU, indem sie u.a. auf die Sache des verstorbenen Karol Tendera Bezug nahm: – „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Sie sprechen heute hier über die Demokratie in Polen (…), wobei Deutschland und die deutschen Gerichte sich weigern, das Urteil des polnischen Gerichts – des Gerichts, das sie verteidigen – zu respektieren und zu vollstrecken. Es handelt sich um Entschuldigung beim Herrn Karol Tendera – Häftling des deutschen Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau für die Verwendung der Bezeichnung „polnische Todeslager“ durch den deutschen öffentlichen Fernsehsender – so sprach u.a. Abgeordnete Iwona Arent während der Debatte im Europäischen Parlament. Damit hat sie sich für die Narration und die Tätigkeiten des Patria Nostra Vereins eingesetzt. Wir hoffen, dass diese Stimme der Abgeordneten bei denjenigen Personen ankommen wird, die über die Rechtsstaatlichkeit zu wachen haben. Die gegenseitige Vollstreckbarerklärung ist dabei einer der grundlegenden Werte, auf den die Rechtsordnung der Europäischen Union gebaut […]

Mitteilung des Patria Nostra Vereins bezüglich der Petition an Frau Věra Jourová, eingereicht von Stanisław Zalewski .

  Mitteilung des Patria Nostra Vereins bezüglich der Petition an Frau Věra Jourová, eingereicht von Stanisław Zalewski – dem ehemaligen Häftling des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und Vorsitzenden der Polnischen Vereinigung der Ehemaligen Häftlinge der Politischen Gefängnisse und Konzentrationslager Hitlers – während ihres Besuchs in Polen. Der Patria Nostra Verein zusammen mit der Polnischen Vereinigung der Ehemaligen Häftlinge der Politischen Gefängnisse und Konzentrationslager Hitlers hat eine Petition an Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission, gerichtet. Die Petition wurde vom Vorsitzenden des Patria Nostra Vereins Lech Obara und vom Vorsitzenden der Polnischen Vereinigung der Ehemaligen Häftlinge der Politischen Gefängnisse und Konzentrationslager Hitlers Stanisław Zalewski – dem ehemaligen Häftling des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau – unterschrieben. In dieser Petition haben wir um Unterstützung und Hilfe gebeten, um die Vollstreckung des Urteils des polnischen Berufungsgerichts Krakau vom 22. Dezember 2016 auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen (Az. I Aca 1080/16). In diesem Urteil hat das Gericht den deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ZDF dazu verurteilt, eine Entschuldigung an Herrn Karol Tendera für die Verwendung der Bezeichnung „polnische Vernichtungslager“ in Bezug auf die deutschen Konzentrationslager Auschwitz und Majdanek zu veröffentlichen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (nachstehend „BGH“) hat jedoch erkannt, dass der deutsche Fernsehsender das polnische Urteil nicht vollstrecken muss, […]

Mitteilung des Patria Nostra Vereins bezüglich der Rede der Bundeskanzlerin Angela Merkel in Auschwitz am 6.11.2019

„Ich empfinde tiefe Scham angesichts der barbarischen Verbrechen, die hier von Deutschen verübt wurden“. Diese heutigen Worte der Bundeskanzlerin Angela Merkel, auf dem Gebiet des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz während der Gedenkfeier zum 10. Jahrestag der Stiftung Auschwitz-Birkenau gesprochen, sind ein großer Erfolg von zwei polnischen Vereinen – dem Patria Nostra Verein und der Polnischen Vereinigung der Ehemaligen Häftlinge der Politischen Gefängnisse und Konzentrationslager Hitlers. Nochmals zur Erinnerung. In dieser Woche hat der Patria Nostra Verein, unterstützt von dem 95-jährigen Stanisław Zalewski, dem ehemaligen Häftling im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau und heutigen Vorsitzenden der Polnischen Vereinigung der Ehemaligen Häftlinge der Politischen Gefängnisse und Konzentrationslager Hitlers, eine Petition an die Bundeskanzlerin gerichtet. Diese Petition wurde von einigen Tausend Menschen unterschrieben. Sie betraf die Rede von Angela Merkel, die während der heutigen Gedenkfeier in Auschwitz gehalten wurde. – Die gesellschaftlichen, juristischen und bürgerlichen Kreise (…) haben mit Anerkennung Ihre Entscheidung zur Kenntnis genommen, als die dritte deutsche Bundeskanzlerin in der Folge – nach Helmut Schmidt (SPD) und Helmut Kohl (CDU) – kurz vor Beendigung Ihrer Amtszeit den Ort zu besuchen, der für die Polen eine besondere Bedeutung hat – das deutsche NS-Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. (…) Die Historiker aus verschiedenen Ländern haben die Entstehungsgeschichte der […]

Mitteilung des Vereins Patria Nostra bezüglich historischer Ungenauigkeiten in den beim Streamingdienst Netflix vorgestellten Filmen.

Mitteilung des Vereins Patria Nostra bezüglich historischer Ungenauigkeiten in den beim Streamingdienst Netflix vorgestellten Filmen. Der Patria Nostra Verein erhebt klaren Widerspruch gegen die Vervielfältigung von historischen Ungenauigkeiten in den beim Streamingdienst Netflix vorgestellten Filmen. Der letzte umstrittene Film heißt „Der Teufel wohnt nebenan“ (Originaltitel „The Devil Next Door“) und erzählt von John Demjanjuk, dem Wachmann im Vernichtungslager Treblinka. In diesem Film wurde eine Karte mit Standorten der Vernichtungslager – einiger deutschen NS-Vernichtungslager – die sich auf den heutigen Gebieten Polens befanden, gezeigt. Es fehlt jedoch eine jegliche Erklärung, dass diese Vernichtungslager von den Deutschen errichtet und betrieben wurden. Es handelt sich hier u.a. um Vernichtungslager Auschwitz, Sobibor, Treblinka und Płaszów. Der Verein Patria Nostra kämpft seit mehreren Jahren um den guten Ruf Polens im Ausland, u.a. durch Überwachung der Medien und Führung einer Aufklärungskampagne. Es ist erfahrungsgemäß nicht zu übersehen, dass die vorgenannte falsche Karte in der Netflix-Serie für die Zuschauer irreführend ist. Sie deutet nämlich darauf hin, dass es die Polen waren, die die Errichtung und den Betrieb von Vernichtungslagern zu verantworten haben. Das ist ein falscher Erinnerungscode, mit dem im Bewusstsein derjenigen, die auf diese Inhalte gestoßen sind, grundfalsche Behauptungen geprägt werden. Es ist eine schwere Beleidigung […]

Das Image von Polen in den ausländischen Medien

Der Verein Patria Nostra beginnt die Arbeiten am Projekt „Das Image von Polen in den ausländischen Medien“. Das Projekt wird aus den Mitteln des Internationalen Instituts für Freiheit im Rahmen des Programms für die Entwicklung von Bürgerorganisationen Priorität 3 finanziert. Die Mission des Patria Nostra Vereins besteht darin, den guten Ruf Polens zu verteidigen. Ein Paradebeispiel dafür ist der jahrelange Kampf vor Gericht gegen falsche Bezeichnungen wie „polnische Vernichtungslager“, die in den ausländischen Massenmedien veröffentlicht werden. Im Rahmen dieses Kampfes haben die Anwälte des Vereins u.a. den ehemaligen Gefangenen im KZ Auschwitz in einem Gerichtsstreit gegen den deutschen Fernsehsender ZDF vertreten, auf dessen Internetseite die Bezeichnungen „polnische Vernichtungslager Majdanek und Auschwitz“ verwendet wurden. Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Oberlandesgericht Koblenz im November 2017 entschieden hat, dass sich ZDF für die Bezeichnung „polnische“ Vernichtungslager entschuldigen muss. Es war das erste Mal, als auf dem Gebiet Deutschlands eine derartige Entscheidung getroffen wurde. Äußerst wichtig ist dabei, dass sich das deutsche Gericht unseren Ausführungen in vollem Umfang angeschlossen hat, dass mit dem Adjektiv „polnisch“ im Zusammenhang mit den Vernichtungslagern nicht nur ein geographisches, sondern auch ein nationales Merkmal zugeordnet wird. Das deutsche Gericht hat das geografische Konzept, dass es sich dabei […]

Vorgerichtliche Ladung – Netflix

Vorsitzender des Vereins „Patria Nostra“ Rechtsberater Lech Obara ul. Partyzantów 68/5 10-523 Olsztyn An: Reed Hastings Geschäftsführer CEO Netflix, Inc. Vorgerichtliche Ladung Betreff: Die Serie „Der Teufel wohnt nebenan“ (Originaltitel „The Devil Next Door“), in der historische Ungenauigkeiten wiederholt werden. Handelnd im Namen des Patria Nostra Vereins fordere ich Sie hiermit auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Beseitigung der in der Serie gezeigten Karten mit den Standorten der deutschen NS-Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz, Sobibor, Treblinka und Płaszów, innerhalb der aktuellen Grenzen der Republik Polen. 2. Platzierung eines eindeutigen Hinweises in dem Film, dass die vorgenannten Lager auf dem Gebiet des besetzten Polens von den Deutschen errichtet und betrieben wurden. 3. Platzierung vorstehender Erklärungen auf demselben Fernsehkanal, wo auch die Serie „Der Teufel wohnt nebenan“ („The Devil Next Door“) gesendet wurde. 4. Vorbereitung und Übersendung an uns des Entschuldigungsschreibens zwecks Veröffentlichung auf der Internetseite des Patria Nostra Vereins sowie die Veröffentlichung dieser Entschuldigung im Internetauftritt http://www.niezalezna.pl (einen Monat lang abrufbar), auf der Homepage, im Kasten und mit Fettschrift 14 pt – ohne jegliche zusätzlichen Hinweise und Kommentare – auf eigene Kosten und mit nachfolgendem Inhalt: „Wir bedauern zutiefst, dass in der Netflix-Serie „Der Teufel wohnt nebenan“ („The Devil Next Door“) eine […]