Chronologie und „Schicksale“ der durch den Patria Nostra Verein bei Věra Jourová und bei der EU-Kommission eingereichten Petitionen

Chronologie und „Schicksale“ der durch den Patria Nostra Verein bei Věra Jourová und bei der EU-Kommission eingereichten Petitionen

März 2019 – der Patria Nostra Verein richtet einen Appell an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und bittet sie, sich an die zuständigen EU-Organe zu wenden, damit diese die Richtigkeit des Beschlusses des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe beurteilen. Im Juli 2018 die „Vernichtungslager“. Zu dieser Maßnahme hat uns die Tatsache bewogen, dass der BGH in seiner Entscheidung die Vollstreckung des Urteils des Berufungsgerichts Krakau in der Sache des Herrn Karol Tendera gegen den deutschen Fernsehsender ZDF verweigert hat. Der BGH hat damals festgestellt, dass die Anordnung der Veröffentlichung einer Entschuldigung gegen die öffentliche Ordnung verstoßen wird.

In diese Sache haben sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments eingeschaltet – Dobromir Sośnierz, Ryszard Antoni Legutko, Jadwiga Wiśniewska, Zbigniew Kuźmiuk, Karol Karski, Ryszard Czarnecki und Kazimierz Michał Ujazdowski. Was für eine Antwort erhielten sie? Gar keine, denn die EU-Kommission stellte fest, dass ihr keine Praktiken der deutschen Gerichte bekannt sind, welche die in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Entscheidungen anfechten würden.

Im Dezember 2019 hat also der Verein eine Petition an Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission, wegen Vollstreckbarerklärung des rechtskräftigen Urteils des polnischen Gerichts auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Diese Petition wurde an Frau Věra Jourová direkt gesendet und sie lag auch auf der CitizenGO-Plattform zum Unterschreiben bereit und von dort aus wurde sie anschließend an die Vizepräsidentin der EU-Kommission weitergeleitet.

Im Dezember 2019 haben wir die Petition betreffend die Vollstreckung des Urteils des Berufungsgerichts Krakau auch auf dem offiziellen Petitionsportal der EU-Kommission registriert.

Im April 2020 haben wir eine Antwort erhalten, unterschrieben von der Kabinettschefin Salla Saastamoinen im Namen der Vizepräsidentin der EU-Kommission. Es wurde in dieser Antwort festgestellt, dass es nicht im Zuständigkeitsbereich der EU-Kommission liege, Grenzen zu bestimmen, innerhalb deren sich die Gerichte der Mitgliedstaaten auf die öffentliche Ordnung berufen können, um die Anerkennung der vor Gericht eines anderen Mitgliedstaates ergangenen Entscheidung zu verweigern. Zugleich wies die Vizepräsidentin der EU-Kommission darauf hin, dass dafür ausschließlich der Europäische Gerichtshof zuständig sei. Völlig übergangen wurde dabei die Tatsache, dass es die deutschen Richter versäumt haben, die Auslegung des EU-Rechts bei dem EuGH zu beantragen. Erst die EU-Kommission kann daher dazu beitragen, dass deren Rechtsauffassung verifiziert wird. Aus unverständlichen Gründen wurden wir auch darauf hingewiesen, dass die polnischen Richter an den EuGH die Vorlagefrage im Vorabentscheidungsverfahren gerichtet haben, ob sie für die Entscheidung über Streitigkeiten betreffend die „polnischen Vernichtungslager“ zuständig sind.

Der Patria Nostra Verein hat in seiner Antwort erneut die Stellung dazu genommen. Wir haben ferner auch eine förmliche Beschwerde gegen den vorgenannten Beschluss eingelegt und um Unterstützung der bei der EU-Kommission eingereichten Petition gebeten. Jede Person kann diese Petition unterstützen, indem sie eine Individualbeschwerde einlegt und diese an die EU-Kommission entweder elektronisch oder per Post versendet.

Im Mai 2020 haben wir wiederum eine Antwort auf die im Petitionsportal der EU-Kommission registrierte Petition erhalten.

Diese Petition wurde durch den Petitionsausschuss zugelassen, weil die dort angesprochene Frage im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union liege. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Dolors Montserrat teilte uns mit, sie habe die EU-Kommission gebeten, die Sache zu überprüfen. Sie hat die Petition auch an den Rechtsausschuss zur Stellungnahme weitergeleitet und den Kultur- und Bildungsausschuss des Europäischen Parlaments über diese Petition informiert. Der Patria Nostra Verein wird von weiteren im Zusammenhang mit der Petition ergriffenen Maßnahmen unterrichtet.

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