Mitteilung des Patria Nostra Vereins: Wir bitten um Unterstützung der Petition, die wir bei der Europäischen Kommission wegen Nichtausübung des EU-Rechts durch Deutschland eingereicht haben. Unterstützen Sie die Polnische Vereinigung der Ehemaligen Häftlinge der Politischen Gefängnisse und Konzentrationslager Hitlers und reichen Sie eine Beschwerde an die Europäische Kommission wegen der Vorgehensweise des deutschen Staates ein. Deutschland hat es nämlich verweigert, das Urteil des polnischen Gerichts zu vollstrecken, wonach der deutsche öffentliche Fernsehsender ZDF dazu verurteilt wurde, eine Entschuldigung an Herrn Karol Tendera, den ehemaligen Auschwitz-Häftling, für die Verwendung der Bezeichnung „polnische Vernichtungslager“ in Bezug auf die deutschen Konzentrationslager Auschwitz und Majdanek zu veröffentlichen. Petition an die EU-Kommission in der Sache Herrn Karol Tendera. Der Patria Nostra Verein hat im Dezember 2019 eine Petition an die Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová eingereicht und Sie gebeten, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verweigerung der Anerkennung durch den Bundesgerichtshof der Vollstreckbarkeit des polnischen Urteils, in dem die Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Herrn Karol Tendera durch den deutschen Fernsehsender festgestellt wurde, zu ergreifen. Petition an Věra Jourová Die EU-Kommission gibt Deutschland freie Hand bei Auslegung des Europarechts. In ihrer Antwort hat die Kabinettschefin Salla Saastamoinen im Namen der Vizepräsidentin der EU-Kommission, die sich für Werte, […]
