Wir bitten um Unterstützung der Petition, die wir bei der Europäischen Kommission wegen Nichtausübung des EU-Rechts durch Deutschland eingereicht haben

  

Mitteilung des Patria Nostra Vereins: Wir bitten um Unterstützung der Petition, die wir bei der Europäischen Kommission wegen Nichtausübung des EU-Rechts durch Deutschland eingereicht haben.

Unterstützen Sie die Polnische Vereinigung der Ehemaligen Häftlinge der Politischen Gefängnisse und Konzentrationslager Hitlers und reichen Sie eine Beschwerde an die Europäische Kommission wegen der Vorgehensweise des deutschen Staates ein. Deutschland hat es nämlich verweigert, das Urteil des polnischen Gerichts zu vollstrecken, wonach der deutsche öffentliche Fernsehsender ZDF dazu verurteilt wurde, eine Entschuldigung an Herrn Karol Tendera, den ehemaligen Auschwitz-Häftling, für die Verwendung der Bezeichnung „polnische Vernichtungslager“ in Bezug auf die deutschen Konzentrationslager Auschwitz und Majdanek zu veröffentlichen.

Petition an die EU-Kommission in der Sache Herrn Karol Tendera.

Der Patria Nostra Verein hat im Dezember 2019 eine Petition an die Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová eingereicht und Sie gebeten, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verweigerung der Anerkennung durch den Bundesgerichtshof der Vollstreckbarkeit des polnischen Urteils, in dem die Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Herrn Karol Tendera durch den deutschen Fernsehsender festgestellt wurde, zu ergreifen.

Petition an Věra Jourová

Die EU-Kommission gibt Deutschland freie Hand bei Auslegung des Europarechts.

In ihrer Antwort hat die Kabinettschefin Salla Saastamoinen im Namen der Vizepräsidentin der EU-Kommission, die sich für Werte, Transparenz und Rechtstaatlichkeit einsetzt, festgestellt, dass Bestimmung der Grenzen, innerhalb deren sich die Gerichte der Mitgliedstaaten auf die öffentliche Ordnung berufen können, um die Anerkennung der vor Gericht eines anderen Mitgliedstaates ergangenen Entscheidung zu verweigern, nicht im Zuständigkeitsbereich der EU-Kommission liege. Zugleich wies die Vizepräsidentin der EU-Kommission darauf hin, dass dafür ausschließlich der Europäische Gerichtshof zuständig sei.

http://patrianostra.org.pl/wp-content/uploads/2020/05/Reply-Zalewski-Obara-PL.pdf

Angesichts der Mission, die dem Vollstreckungsorgan der EU von Frau Věra Jourová auferlegt wurde, kann ihre Zurückhaltung bei Bestimmung des Zuständigkeitsbereiches der EU-Kommission überraschen. In einem SPIEGEL-Interview erklärte Sie, dass „die EU-Kommission über die Verträge wacht und weiterhin wachen wird. Es ist unsere Mission, dafür zu sorgen, dass Recht und Ordnung durch die Mitgliedstaaten eingehalten werden“. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission dagegen sieht in den Folgen der Verweigerung der Vollstreckung des Urteils des polnischen Gerichts durch das deutsche Gericht keine Gefahr für Recht und Ordnung der Europäischen Union.

BGH schützt die deutschen Rechtsträger entgegen dem Europarecht. Das kann jedem zustoßen.

Der Patria Nostra Verein und die Polnische Vereinigung der Ehemaligen Häftlinge der Politischen Gefängnisse und Konzentrationslager Hitlers haben beschlossen, der EU-Kommission eine Antwort zu geben und haben die Einleitung eines Verfahrens wegen Nichtausübung der EU-Vorschriften durch Deutschland gemäß Art. 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union beantragt.

In ihrem Schriftsatz haben die Vereinsleiter insbesondere auf die Bedeutung der Entscheidung des BGH in der Sache IX ZB 10/18 hingewiesen, die über das individuelle Interesse des Herrn Karol Tendera hinausgeht. Die respektlose Einstellung dieses deutschen Gerichts weist auf eine Praxis hin, welche die Glaubwürdigkeit der deutschen Justiz in allen grenzüberschreitenden Sachen unter Beteiligung eines deutschen Rechtsträgers in Frage stellt. Das Beispiel des Herrn Karol Tendera ist ein Beweis für die instrumentale Behandlung der EU-Vorschriften durch den BGH. Er drückt sich nämlich vor deren Anwendung, wenn dies für die Interessen eines deutschen Rechtsträgers oder noch umfassender – für die deutsche Politik (in diesem konkreten Fall – die deutsche Erinnerungspolitik) – förderlich ist. Der Versuch der EU-Kommission, die Vorgehensweise des BGH zu rechtfertigen, darunter gar der Verzicht auf die Kontrolle darüber, wie Deutschland die Verordnungen der EU umsetzt, wird für die deutschen Gerichte ein Signal sein, dass sie in den Sachen über Anerkennung der Ansprüche aus den ausländischen Urteilen, die gegen deutsche Rechtsträger ergangen sind, nach freiem Ermessen entscheiden können.

Die gegenseitige Anerkennung von Urteilen ist dabei einer der grundlegenden Werte, auf den die Rechtsordnung der Europäischen Union beruht. Es besteht ein Risiko, dass die Nichtanerkennung des Urteils des polnischen Gerichts in der gegenständlichen Sache eine gefährliche Präzedenz begründen kann, wo die Urteile durch andere Mitgliedstaaten möglicherweise nicht anerkannt werden. Aus diesem Grund kann der Beschluss des Bundesgerichtshofs unter den Bürgern der Mitgliedstaaten die Besorgnis erregen, dass die Inanspruchnahme von Rechten aus den EU-Vorschriften betreffend die Möglichkeit der Klageerhebung gegen die deutschen Rechtsträger außerhalb Deutschlands, in Wirklichkeit nicht möglich sein wird. Wenn die Mitgliedstaaten den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens nicht respektieren werden, wird der Aufbau der Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit, deutlich schwieriger, oder gar unmöglich sein.

In der gemeinsamen Stellungnahme des Patria Nostra Vereins und der Vereinigung der Ehemaligen Häftlinge der Politischen Gefängnisse und Konzentrationslager Hitlers findet sich auch eine Erklärung, warum die Begründung des BGH-Beschlusses starke Grundlagen für die Annahme liefert, dass dieser Beschluss unter Verletzung des EU-Rechts ergangen ist. Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass die deutschen Richter eine gemäß den EU-Vorschriften unzulässige Nachprüfung des Urteils des Berufungsgerichts Krakau vom 22. Dezember 2016 in der Sache selbst vorgenommen und letztendlich eine gegensätzliche Stellung zum Kernpunkt der Sache genommen haben.

http://patrianostra.org.pl/wp-content/uploads/2020/05/Patria-Nostra-pismo-do-KE-w-sprawie-wyroku-FTS.pdf

Wir müssen gemeinsam handeln! Legen Sie eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein!

Wir dürfen uns mit der Stellungnahme der EU-Kommission, die angeblich aus mangelnder Zuständigkeit in diese Sache nicht eingreifen darf, nicht abfinden. Die EU-Kommission verfügt über geeignete Instrumente, um auf Situationen zu reagieren, wo ein Mitgliedstaat gegen das EU-Recht verstößt, indem er dieses Recht nach Belieben auslegt und anwendet, die dies in der Sache des Herrn Karol Tendera der Fall war.

Gemäß Art. 258 AEUV kann die EU-Kommission bei einer Verletzung des EU-Rechts durch einen Mitgliedstaat ein Verfahren wegen Verletzung von Verpflichtungen eines Mitgliedstaates einleiten. Die Kommission stellt mögliche Verletzung des EU-Rechts anhand von eigenen Ermittlungen bzw. infolge der durch die Bürger, Unternehmen und sonstige Beteiligten eingereichten Beschwerden fest. Diese Verletzung kann beliebige Formen annehmen, nicht nur die Form einer legislativen Verletzung. Ein Verstoß gegen das EU-Recht kann auch in dessen unordnungsgemäßen Auslegung bestehen.

Der Bundesgerichtshof ist das höchste Zivil- und Handelsgericht Deutschlands. Sein Urteil darf nicht als ein zufälliges Beispiel für die Rechtsanwendung gesehen werden. Es ist eine Entscheidung, die sich auf die Rechtsanwendung durch die deutschen ordentlichen Gerichte in zahlreichen anderen Sachen betreffend die Vollstreckung eines ausländischen Urteils im Hoheitsgebiet Deutschlands auswirken wird. Umso mehr, als gerade in der Sache Herrn Karol Tendera die deutschen ordentlichen Gerichte keine Bedenken gegen die Anerkennung des polnischen Urteils hegten. Es war erst der Bundesgerichtshof, der anders entschieden und damit den im Hinblick auf die Rechtsprechung untergeordneten Gerichten ein klares Zeichen gegeben hat, wie die EU-Vorschiften zu interpretieren sind, damit den deutschen Rechtsträgern kein Schaden hinzugefügt wird.

Der Patria Nostra Verein bittet deswegen um Unterstützung der bei EU-Kommission eingereichten Petition. Durch Einreichung einer individuellen Beschwerde in dieser Sache kann jeder unsere Petition unterstützen.

Durch Einreichung dieser Beschwerde gegen die Vorgehensweise des deutschen Staates geben Sie der EU-Kommission ein deutliches Zeichen, dass es zu einer schwerwiegenden Verletzung des EU-Rechts gekommen ist, was für die gesamte Gemeinschaft durchaus negative Folgen haben kann. Ihre Unterstützung erhöht die Chancen auf Einleitung eines Verfahrens gegen Deutschland und auf Vollstreckung des polnischen Urteils, welches die Veröffentlichung einer Entschuldigung an Herrn Karol Tendera aufgibt.

Nehmen Sie die Sache selbst in die Hand:

  1. laden Sie das durch den Patria Nostra Verein vorbereitete Beschwerdeformular herunter https://patrianostra.org.pl/wzor-skargi-przygotowanej-przez-stowarzyszenie-patria-nostra/
  2. geben Sie Ihre Personaldaten ein (Vor- und Nachname, Adresse),
  3. unterschreiben Sie
  4. und senden Sie die Beschwerde:
  1. per Post an diese Adresse – European Commission Secretary-General
    B-1049 Brüssel BELGIEN;

Die Beschwerde kann auch durch Ausfüllen des unter https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de abrufbaren elektronischen Beschwerdeformulars eingereicht werden.