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Lech Obara

Lech Obara wurde am 6. Dezember 1950 in Kraśnik geboren.

Er hat das Jurastudium an der Maria-Curie-Skłodowska-Universität in Lublin abgeschlossen. Zu Beginn der 70er Jahre ist er nach Olsztyn umgezogen. Er war als Rechtsberater beim Rat der Gewerkschaften der Woiwodschaft (poln. Wojewódzka Rada Związków Zawodowych) tätig. Seit 1984 arbeitete er als Leiter der Abteilung für Rechtshilfe in der Redaktion einer der damals beliebtesten Tageszeitungen – Dziennik Pojezierza.

Zu Beginn der 90er Jahre betrieb er mit Erfolg eigene Gewerbetätigkeit. Im Jahre 1997 – sobald das in Polen möglich war – hat er seine eigene Rechtskanzlei gegründet. Der Sitz der Kanzlei befand sich zunächst in einem Zimmer, das bei der Sanitärepidemiologischen Station in Olsztyn gemietet wurde.

Als Rechtsberater unterstützte er die polnischen Kontrahenten bei Einziehung von Geldschulden von den Russen in Waren. Als ein Heizkraftwerk die Rohre von Polen genommen und nicht bezahlen konnte, weil das Heizkraftwerk keine Zahlungen für die Beheizung der Hütte erhalten hat, konnte Lech Obara eine Vereinbarung herbeiführen, dass die Hütte ihre Schulden an das Heizkraftwerk zurückzahlte, indem sie nach Polen Stahl als Bezahlung für die Rohre schickte.

Der erste Fall von RA Obara, der landesweit für große Aufregung sorgte und von dem nahezu alle Medien berichtet haben, betraf die Ausbeutung in der polnischen Supermarktkette „Biedronka“. Die Warenlieferanten haben sich bei der Kanzlei beschwert, der Diskont zahle nicht für die Lieferungen, stelle dagegen Rechnungen für die in den Supermärkten angeblich veranstalteten Werbeaktionen aus. Bald haben sich die Mitarbeiter von Biedronka diesen Beschwerden angeschlossen, die sich wegen einer Arbeit über ihre Kräfte und wegen übernormativer Arbeitszeiten beklagten. Damals hat Lech Obara zum ersten Mal die Sache mittels der Medien in ganz Polen an die große Glocke gehängt, hat zahlreiche Gerichtskämpfe mit Erfolg durchgeführt und wirkte an der Gründung des Vereins „Stopp Ausbeute Biedronka“ (poln. Stop Wyzyskowi Biedronka) mit.

Ein weiteres wichtiges Thema, mit dem sich Obaras Kanzlei befasste, waren die Ansprüche der sog. späteren Umsiedler. Es geht hier um zahlreiche Versuche der Eigentümer und Erben von Personen, die unser Land in den 70er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts verlassen haben, ihre Grundstücke wiederzugewinnen. Den Weg hat ihnen Agnes Trawny gebahnt, die nach Deutschland ausgewandert war und die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat, und dann – nach jahrelangen Kämpfen ihr Grundstück in der Ortschaft Narty wiedergewann. Der Patria Nostra Verein hat damals zusammen mit RA Lech Obara die Vorbereitung von Gesetzesänderungen angekündigt, mit denen die Ansprüche der späten Umsiedler und deren Erben ein für allemal erledigt werden sollten. Der Verein setzte sich ferner auch für den Schutz der territorialen Selbstverwaltungen vor diesen Ansprüchen ein.

Anschließend unternahm Lech Obara den Kampf gegen die Gerichtsvollzieher, die ihre Macht und ihre Position missbrauchten. Der erste bekannte Fall war die Verurteilung des Gerichtsvollziehers Piotr K. aus Szczytno und des Sachverständigen Waldemar S. für die Versteigerung des Vermögens einer Familie aus Kolonia Rozogi für einen Spottpreis.

Einen starken Widerhall fanden in ganz Polen auch die illegalen Praktiken der Kanzlei des Gerichtsvollziehers Jarosław K. aus Łódź. Das war nicht nur der von den Medien weit und breit aufgenommene Fall von Radosław Zaremba, der für die Schulden seines Nachbars den Traktor verlor. Dem Assessor Michał K., der diesen Traktor beschlagnahmte, droht jetzt eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.

Zum Opfer dieser Kanzlei ist auch Katarzyna Walkowska aus Sieradz gefallen. Auch sie hat ihr Grundstück verloren, obwohl sie nie Schulden hatte.

Für lebhafte Aufregung sorgte auch der Fall des Gerichtsvollziehers Sebastian Sz. aus Działdowo, der bei der Vollstreckung aus dem Vermögen von Wiktor Chruściel gegen die Vorschriften der polnischen Vollstreckungsverfahrensordnung verstoßen hat. Dieser Gerichtsvollzieher wurde bereits rechtskräftig zur Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Kanzlei des Rechtsanwalts Obara befasste sich außerdem mit Verteidigung der Schuldner – Opfer von unredlichen Darlehensgebern, die Darlehen zu sehr hohen Wucherzinsen erteilten.

Eines der wichtigsten Tätigkeitsbereiche Obaras ist der Kampf gegen unwahre Feststellungen in den ausländischen Medien wie z.B. „polnische Vernichtungslager“, den er seit 2009 führt. Seine Kanzlei vertritt u.a. Karol Tendera, Janina Luberda-Zapaśnik und Zbigniew Osewski in ihrem Kampf gegen die führenden deutschen Medien und sie tut dies völlig kostenlos.

Als Vorsitzender des Vereins Patria Nostra schilderte RA Obara dem Ministerium die Notwendigkeit, die nationale Würde und nationale Identität als Persönlichkeitsrechte anzuerkennen und einen schnelleren Rechtsweg für Fälle zu entwickeln, in denen ehemalige Häftlinge der Konzentrationslager von ihm vertreten werden.

Der andere Tätigkeitsbereich des Patria Nostra Vereins umfasst die Gründung eines Zentrums für die Rechte ausgeschlossener Personen – basierend auf Erfahrungen von sowohl den Anwälten aus der Kanzlei, als auch den Mitgliedern solcher Vereine wie „Stopp Ausbeute“. Es handelt sich hier um eine effektive Hilfe für Personen, die von gesetzeswidriger Vollstreckung oder Wucher betroffen wurden.

Patria Nostra unterstützte auch den Enkel der verstorbenen Anna Walentynowicz – Piotr, bei seinem Kampf um den Status eines Geschädigten in den Ermittlungen bezüglich der Katastrophe bei Smoleńsk.

Für sein Engagement wurde RA Lech Obara mehrmals als „Pro-Bono-Jurist“ ausgezeichnet.

Bild: Internetseite der Kanzlei

 

9-jähriger Kampf gegen die Formulierung „polnische Konzentrationslager”