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In einer der Juni-Ausgaben der Wochenzeitschrift „Do Rzeczy” ist ein Interview mit RA Lech Obara erschienen. Der Beitrag „Deutschland ist das Land, das Probleme mit Rechtstaatlichkeit hat” wurde vom Journalist Wojciech Wybranowski verfasst.

In einer der Juni-Ausgaben der Wochenzeitschrift „Do Rzeczy” ist ein Interview mit RA Lech Obara erschienen. Der Beitrag „Deutschland ist das Land, das Probleme mit Rechtstaatlichkeit hat” wurde vom Journalist Wojciech Wybranowski verfasst. Deutschland ist das Land, das Probleme mit Rechtstaatlichkeit hat – sagt der Rechtsanwalt Lech Obara, Vorsitzender des Patria Nostra Vereins im Gespräch mit Wojciech Wybranowski Frage: Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) steht der Rechtstaatlichkeit in Polen kritisch gegenüber und die Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová hat sich mit ihrer Erklärung, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Auszahlung von EU-Mitteln von der Erfüllung der Rechtstaatlichkeitsnormen abhängig gemacht wird, zu der Lage in Polen und in Ungarn ebenfalls äußerst scharf geäußert… Antwort: Ich muss sie schon jetzt unterbrechen. Sollte das heißen, dass wir in Polen keine Rechtstaatlichkeit, keine Demokratie haben? Dass die richterlichen Urteile unter dem Druck der aktuell regierenden Partei ergehen? Das ist eine Auseinandersetzung auf mehreren Ebenen, nicht nur wegen des Gerechtigkeitsmodells, sondern auch wegen der Vision Polens. Es ist nur schade, dass diese interne Auseinandersetzung zu einem Mittel geworden ist, um Polen auf der internationalen Ebene abzuschwächen, was wir leider auch den Polen selbst zu verdanken haben. Es macht einen schon […]

Chronologie und „Schicksale“ der durch den Patria Nostra Verein bei Věra Jourová und bei der EU-Kommission eingereichten Petitionen

Chronologie und „Schicksale“ der durch den Patria Nostra Verein bei Věra Jourová und bei der EU-Kommission eingereichten Petitionen März 2019 – der Patria Nostra Verein richtet einen Appell an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und bittet sie, sich an die zuständigen EU-Organe zu wenden, damit diese die Richtigkeit des Beschlusses des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe beurteilen. Im Juli 2018 die „Vernichtungslager“. Zu dieser Maßnahme hat uns die Tatsache bewogen, dass der BGH in seiner Entscheidung die Vollstreckung des Urteils des Berufungsgerichts Krakau in der Sache des Herrn Karol Tendera gegen den deutschen Fernsehsender ZDF verweigert hat. Der BGH hat damals festgestellt, dass die Anordnung der Veröffentlichung einer Entschuldigung gegen die öffentliche Ordnung verstoßen wird. In diese Sache haben sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments eingeschaltet – Dobromir Sośnierz, Ryszard Antoni Legutko, Jadwiga Wiśniewska, Zbigniew Kuźmiuk, Karol Karski, Ryszard Czarnecki und Kazimierz Michał Ujazdowski. Was für eine Antwort erhielten sie? Gar keine, denn die EU-Kommission stellte fest, dass ihr keine Praktiken der deutschen Gerichte bekannt sind, welche die in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Entscheidungen anfechten würden. Im Dezember 2019 hat also der Verein eine Petition an Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission, wegen Vollstreckbarerklärung des rechtskräftigen Urteils des polnischen Gerichts auf dem Gebiet der […]

Wir bitten um Unterstützung der Petition, die wir bei der Europäischen Kommission wegen Nichtausübung des EU-Rechts durch Deutschland eingereicht haben

   Mitteilung des Patria Nostra Vereins: Wir bitten um Unterstützung der Petition, die wir bei der Europäischen Kommission wegen Nichtausübung des EU-Rechts durch Deutschland eingereicht haben. Unterstützen Sie die Polnische Vereinigung der Ehemaligen Häftlinge der Politischen Gefängnisse und Konzentrationslager Hitlers und reichen Sie eine Beschwerde an die Europäische Kommission wegen der Vorgehensweise des deutschen Staates ein. Deutschland hat es nämlich verweigert, das Urteil des polnischen Gerichts zu vollstrecken, wonach der deutsche öffentliche Fernsehsender ZDF dazu verurteilt wurde, eine Entschuldigung an Herrn Karol Tendera, den ehemaligen Auschwitz-Häftling, für die Verwendung der Bezeichnung „polnische Vernichtungslager“ in Bezug auf die deutschen Konzentrationslager Auschwitz und Majdanek zu veröffentlichen. Petition an die EU-Kommission in der Sache Herrn Karol Tendera. Der Patria Nostra Verein hat im Dezember 2019 eine Petition an die Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová eingereicht und Sie gebeten, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verweigerung der Anerkennung durch den Bundesgerichtshof der Vollstreckbarkeit des polnischen Urteils, in dem die Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Herrn Karol Tendera durch den deutschen Fernsehsender festgestellt wurde, zu ergreifen. Petition an Věra Jourová Die EU-Kommission gibt Deutschland freie Hand bei Auslegung des Europarechts. In ihrer Antwort hat die Kabinettschefin Salla Saastamoinen im Namen der Vizepräsidentin der EU-Kommission, die sich für Werte, […]

Mitteilung der Vereinigung Patria Nostra. Das polnische Gericht fragt den EuGH: – Ob die „polnischen Lager“ nicht an deutsche Richter abgegeben werden sollten?

  27. April 2020 Mitteilung der Vereinigung Patria Nostra. Das polnische Gericht fragt den EuGH: – Ob die „polnischen Lager“ nicht an deutsche Richter abgegeben werden sollten? Welches Gericht – ob, wie bisher, das polnische oder eher das deutsche Gericht – ist berechtigt, die Rechtssache der so genannten „polnischen Vernichtungslager“ zu prüfen? Eine solche Vorlagefrage hat das Warschauer Berufungsgericht dem Europäischen Gerichtshof gestellt. Das heißt, dass den Bevollmächtigten des deutschen Verlegers zum ersten Mal in der Geschichte gelungen ist, das polnische Gericht dazu zu bewegen, einen Versuch aufzunehmen, die gefestigte Rechtsprechungslinie in dieser Frage zu brechen. Das sind die polnischen Gerichte, die in den Rechtsachen der „polnischen Lager” in Anlehnung an das polnische Recht entscheiden. So haben die Berufungsgerichte in Warschau (2016 und 2019), Białystok (2015) und Kraków (2016) trotz der Auffassung der Bevollmächtigten der deutschen Verleger einstimmig entschieden. Seltsamerweise wurde diese Einrede auch von deutschen Gerichten in Mainz und Koblenz und sogar vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe in der Sache von Karol Tendera gegen ZDF ignoriert. Das stimmt, dass der Bundesgerichtshof die Vollstreckung des Urteils des Berufungsgerichts in Kraków verweigert hat, mit dem der ZDF-Fernsehsender verpflichtet wurde, sich bei Karol Tendera – dem ehemaligen Häftling des Vernichtungslagers Auschwitz -zu entschuldigen. […]